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13.10.2022 - Energiesicherungsgesetz verabschiedet: „70 %-Regelung“ fällt weg

Die 70-Prozent-Regelung – oder auch Wirkleistungsbegrenzung – für PV-Anlagen bis 25 kWp Leistung gehört der Vergangenheit an. Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Energiesicherungsgesetz (EnSiG) in der vergangenen Woche ist die Abschaffung der umstrittenen Vorschrift – zunächst geplant für den 01.01.2023 – noch einmal vorgezogen worden. Wir fassen die wichtigsten Informationen zu diesem Thema für Sie zusammen.

Was ist die 70-Prozent-Regelung?

Ursprünglich im Jahr 2012 eingeführt, sah die 70-Prozent-Regelung vor, dass Betreibende von PV-Anlagen mit einer Leistung bis zu 25 kWp (anfangs: 30 kWp) die Wirkleistungseinspeisung am Netzeinspeisepunkt auf 70 Prozent begrenzen mussten. Optional war eine Ausrüstung ihrer Anlagen mit einer (teuren) Steuerungseinrichtung möglich, so dass eine Abschaltung durch den Netzbetreiber vorgenommen werden konnte. So sollte einer lokalen Überlastung des Stromnetzes durch viele einspeisende PV-Anlagen vorgebeugt werden.

Angesichts der aktuellen Energiekrise ist diese Befürchtung in den Hintergrund getreten. Mit der Gesetzesnovelle erhofft sich die Politik eine kurzfristige Erhöhung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Ausschöpfung bereits vorhandener Potenziale.

Was bedeutet dies für Anlagenbetreiberinnen und -betreiber sowie Installationsbetriebe?

Laut Energiesicherungsgesetz gilt nun wie folgt:

  • Abschaffung der 70-Prozent-Regelung für alle Neuanlagen mit Inbetriebnahme nach dem 14.09.2022
  • Aufhebung für Bestandsanlagen bis 7 kWp Leistung ab dem 01.01.2023: Laut Gesetz steht es den Anlagenbetreibenden frei, „auf eigene Kosten, die pauschale Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent oder technische Einrichtungen zur Fernsteuerbarkeit zu entfernen“.
  • Bestandsanlagen mit einer installierten Leistung über 7 bis 25 kWp: die Regelung läuft ab Einbau eines intelligenten Messsystems aus. Für Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer installierten Leistung über 7 kW ist gemäß Messstellenbetriebsgesetz ein Einbau verpflichtend.

EnSiG beschlossen: 70 %-Regelung fällt weg

Welche weiteren Maßnahmen wurden darüber hinaus verabschiedet?

Neben Vorschriften für die Bereiche Gas, Flüssigerdgas und Netzausbau enthält das EnSiG zusätzlich noch eine Reihe weiterer Maßnahmen für die Photovoltaik:

  • Die maximale Gebotsgröße für sämtliche Ausschreibungstermine im Jahr 2023 wird von 20 auf 100 Megawatt erhöht. Dies ermöglicht auch eine Erweiterung bestehender Anlagen. Die Ausschreibungen stehen unter Beihilfevorbehalt.
  • Ab 2023 wird ein aktives Repowering von PV-Freiflächenanlagen, d. h. ein Austausch von funktionsfähigen Solarmodulen zugunsten leistungsstärkerer Modelle, möglich sein.
  • Darüber hinaus erfolgen einige Klarstellungen zugunsten der sogenannten Balkon-Photovoltaik.

Weiterführende Details zum Thema finden Sie unter den verlinkten Quellen.

Link: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes
und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften

Link: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Bundesrat verabschiedet EnSiG 3.0