Newsletter 03/2014 - Neues aus dem Markt

06.03.2014 - EEG-Novelle trifft auf Widerstand

Bundesministerium WirtschaftSeitens des Solarverbandes BSW sowie verschiedener Verbraucher- und Umweltverbände macht sich starker Widerstand gegen das Eckpunktepapier zur erneuten EEG-Reform bemerkbar, welches die Bundesregierung Ende Januar 2014 verabschiedet hat.

Im Fokus der Kritik steht insbesondere die geplante Öko- Abgabe auf selbstverbrauchten Solarstrom: Hiernach sollen Betreiber neuer PV-Anlagen mit einer Leistung ab 10 kWp künftig 70 % der regulären EEG-Umlage bezahlen (ca. 4,4 Ct pro selbstverbrauchter kWh). Eine entsprechende Maßnahme würde laut Einschätzung der Reformgegner die Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauch im mittleren und größeren Anlagensegment gefährden, gewerbliche und industrielle Neuinvestoren würden abgeschreckt. Auch eine Umverteilung der Kosten der Energiewende bliebe nach Berechnung von Verbraucherschützern aus, der BSW rechnet sogar mit erheblichen Mehrkosten. Weitere Korrekturvorschläge des BSW entnehmen Sie bitte dem Positionspapier und der Präsentation im Download.

Auch Yingli Solar hat sich mit der EEG-Novelle auseinandergesetzt und eine Übersicht über die geplanten Änderungen samt möglicher Auswirkungen erstellt (im Download). Der Zeitplan sieht vor, dass die Bundesregierung die EEG-Novelle am 09.04.2014 im Kabinett beschließt. Nach Beratungen von Bundestag und -rat soll das Gesetz noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und am 01.08.2014 in Kraft treten. Fronius ruft aus diesem Grund alle Betroffenen auf, sich

bei dem jeweiligen Bundestagsabgeordneten gegen die geplanten Maßnahmen stark zu machen. Den Aufruf finden Sie im Download.

Nach dem derzeit vorliegenden Referentenentwurf des Gesetzes vom 04.03.2014 wird voraussichtlich der „atmende Deckel“ mit dem bekannten jährlichen Zubaukorridor von 2.500 bis 3000 MW beibehalten. Zudem genießen bis zum 31.7.2014 in Betrieb genommene Anlagen „Bestandsschutz in Bezug auf Fördervoraussetzungen und Förderhöhe“. In „beschränktem Umfang“ könnten Bestandsanlagen der Pflicht zur Abgabe der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch unterliegen, ohne die bereits getätigte Investition „zu entwerten“. Einzelheiten zu dieser Regelung sind jedoch noch nicht ausformuliert. Aufgrund des zugesicherten Vertrauensschutzes können Sie aber nach heutigem Stand Ihren Kunden Mut machen, sich unbesorgt für eine eigene PV-Anlage zu entscheiden!

Link: Inhalte der EEG-Reform (Bundeswirtschaftsministerium)

Link: Verbraucherschützer gegen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

Download: BSW-Positionspapier: EEG-Novelle 2014 – Positionen der Solarbranche

Download: BSW-Pressemitteilung: EEG-Umlage auf Solarstrom macht Energiewende teurer

Download: BSW-Präsentation zu den Folgen der geplanten EEG-Novelle

Download: Yingli Solar-Präsentation zum EEG 2.0

Download: Fronius-Aufruf „EEG-Gegenwehr“