Newsletter 06/2014 - Neues aus dem Markt

01.07.2014 - PV-Eigenverbrauch: Wechselfristen beachten

Anlagenbetreiber, die mit ihrer bereits installierten und volleinspeisenden Photovoltaikanlage künftig Eigenverbrauch betreiben wollen, sollten die im EEG-Gesetzesentwurf aufgestellten Fristen beachten, um bei einem Wechsel in den Eigenverbrauchsbetrieb die geplante EEG-Umlageabgabe zu vermeiden. Es gilt:

  • Die Inbetriebnahme und der Übergang zum Eigenverbrauch müssen bis zum 01.08.2014 vollzogen sein.
  • Altanlagen mit dem Inbetriebnahmedatum bis zum 30.03.2012 können darüber hinaus den bis zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Eigenverbrauchsbonus in Anspruch nehmen. Auch hier muss der Wechsel spätestens zum 01.08.2014 erfolgt sein.

Link: Beschlussfassung und Bericht zur EEG-Reform vom 26.6.2014

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